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Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024

Wie bereits seit einiger Zeit den Medien zu entnehmen, haben sich beide Kammern (Stände- und Nationalrat) klar für ein Ja zum Zollabbau für Industrieprodukte ausgesprochen. Die parlamentarischen Schlussabstimmungen zum Thema erfolgten am 01.10.2021.

Der Bundesrat hat nun in einer Medienmitteilung vom 02.02.2022 informiert, dass die Umsetzung der Aufhebung der Industriezölle per 01.01.2024 erfolgt. Damit einhergehend soll auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht werden.

Von dieser Massnahme erhofft man sich eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz und somit einen volkswirtschaftlichen Gewinn. Schweizer Unternehmen sollen damit Ihre Produktionskosten und Ihren administrativen Aufwand im Zusammenhang mit der Einfuhr senken können – man rechnet mit jährlichen Einsparungen von ca. 600 Mio. Franken (Zölle und administrativer Aufwand).

Es ist davon auszugehen, dass Ursprungsnachweise dennoch auch künftig beim Import in die Schweiz eine grosse Rolle spielen werden, da ein Vorliegen eines Präferenznachweises von Vormaterialien für viele Firmen weiter wichtig sein wird. Weiterhin werden nämlich Ursprungsnachweise für den zollbefreiten Export aus der Schweiz in Länder mit bestehenden Freihandelsabkommen (FHA) benötigt. Falls Vorleistungen aus einem FHA-Land/Länderbiet zunächst importiert, weiterverarbeitet und dann wieder in ein FHA-Land/Ländergebiet exportiert werden, wird die schweizerische Firma vom Lieferanten weiterhin Ursprungsnachweise einfordern müssen, wenn nur dank dieser Kumulierung die Ursprungsanforderung erreicht werden kann.

Es ist uns wichtig, Sie frühzeitig über diese Neuerungen in Kenntnis zu setzen, so dass Sie die eventuellen nötigen Massnahmen treffen können.

Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte den folgenden Links und Medienmitteilungen des Bundes:

admin.ch - Industriezölle

Seco - Industriezölle

Beat Weisskopf

Leitung Europa-Verkehre, Verkauf

T: +41 61 467 19 13
M: beat.weisskopf@nordtransport.ch

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