eATA Carnet - ab 01.06.2026 elektronisches Carnet ATA Pflicht für Relationen EU/NO/UK/CH
von Beat Weisskopf - Nord-Transport AG
Das Carnet ATA, ein international anerkanntes Zolldokument für die vorübergehende Ausfuhr von Waren (z. B. Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung oder Warenmuster), wird ab dem 01.06.2026 für die Ländergebiete EU / Norwegen / Vereinigtes Königreich / Schweiz primär elektronisch eröffnet und abgefertigt. Während einer zeitlich noch nicht abschliessend definierten Übergangsphase dürften zusätzlich weiterhin papierbasierte Carnet ATA erstellt bzw. mitgeführt werden, insbesondere für Fälle, in denen einzelne Zollstellen die elektronische Abfertigung noch nicht vollständig unterstützen können. Weitere der weltweit über 80 Länder, in denen das Carnet ATA anerkannt wird, sollen in den kommenden Jahren schrittweise folgen.
Die Beantragung und Erstellung der Carnets ATA erfolgt weiterhin online über die zuständigen Handelskammern, beispielsweise in der Schweiz über ataswiss.ch. Nach Ausstellung des elektronischen eATA durch die Handelskammer wird dieses dem Carnet-Inhaber digital zugeteilt. Hierfür erhält der Inhaber eine persönliche Carnet-ID sowie einen PIN-Code.
Für den Zugriff auf das eATA steht entweder die kostenlose „ATA Carnet App“ für Smartphone und Tablet oder die Webversion des ATA Carnet-Systems zur Verfügung. Über diese Lösungen können die elektronischen Carnets verwaltet werden.
Die Digitalisierung des Carnet ATA soll insbesondere die internationale Abwicklung vereinfachen, die Bearbeitungszeiten reduzieren und die Sicherheit der Dokumente erhöhen. Gleichzeitig werden Unternehmen und Transportdienstleister ihre Prozesse künftig an die neuen digitalen Anforderungen anpassen müssen.
Weitere Informationen oder Wegleitungen erhalten Sie auf Wunsch direkt über die ICC (International Chamber of Commerce) oder bei der für Ihre Firma zuständigen Handelskammer.