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Einfuhrverbot in die EU für Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäss der europäischen "Verordnung-Nr. 833/2014" ab dem 30.09.2023 für Waren gemäss Anhang XVII mit Ursprung Russland

von Beat Weisskopf - Nord-Transport AG

Die Europäische Union will mit der obgenannten Verordnung den Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die Materialien aus Russland enthalten, verhindern. Diese Beschränkungen betreffen Produkte, die den Zolltarifnummern 7206-7229 sowie 7301-7326 zugeordnet sind.

Um die Anforderungen der EU-Zollbehörden zu erfüllen, muss der schweizerische Exporteur nachweisen, dass in den genannten Tarifnummern kein Eisen oder Stahl aus Russland verwendet wurde oder vorhanden ist.

Bei Einfuhrzollabfertigung in die EU muss der Verzollungsdienstleister eine entsprechende Codierung verwenden, um zu bestätigen, dass keine Eisen- oder Stahlprodukte aus Russland in den Waren enthalten sind. Um diesen Code zu verwenden, muss der schweizerische Exporteur dies nachweisen können. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, beispielsweise durch:

  • Vorlage des von der EU vorgesehenen Formulars "Mill Test Certificate" (MTC)
  • Langzeitlieferantenerklärungen
  • Rechnungen, Lieferscheine
  • Kalkulations- und Fertigungsunterlagen
  • Qualitätszertifikate
  • Zolldokumente des Ausfuhrlandes
  • Geschäftskorrespondenzen
  • Produktionsbeschreibungen oder Erklärungen des Herstellers
  • Ausschlussklauseln in Kaufverträgen

aus denen der nicht-russische Ursprung der Vorprodukte hervorgeht. In der Praxis hat sich bisher bewährt, dass der schweizerische Exporteur einen derartigen Hinweis direkt in der Exportzollrechnung anbringt:

"Für die Herstellung der angeführten Waren/Teile gemäss der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wurden keine Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung Russland verwendet."

oder:

"Wir bestätigen hiermit rechtsverbindlich, dass die auf dieser Rechnung angeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse ohne Verwendung der in Anhang XVII der Verordnung (EU) 833/2014 aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Russland verarbeitet/erzeugt worden."

Allerdings muss klar erwähnt werden, dass die jeweilige EU-Einfuhrzollstelle entscheidet, welche Dokumente und/oder Erklärungen als Nachweise akzeptiert werden.

Beat Weisskopf

Leitung Europa-Verkehre, Verkauf

T: +41 61 467 19 13
M: beat.weisskopf@nordtransport.ch

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