
Lenkzeitvorschriften EU - Änderung der Vorschriften für Lieferwagenlenker ab 01.07.2026
von Beat Weisskopf - Nord-Transport AG
Die EU wird zum 01. Juli 2026 die Lenk- und Ruhezeiten auf Fahrer von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von mehr als 2.5 Tonnen ausweiten, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotagebeförderungen eingesetzt werden. Künftig gelten für Fahrer solcher Fahrzeuge weitgehend die gleichen Lenk-und Ruhezeitenregelungen wie für schwere Nutzfahrzeuge. Zusätzlich gilt ab diesem Datum auch die Vorschrift, diese Lieferwagen mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation (Smart Tachograph 2) auszustatten.
Kleinere Transporter sind zunehmend im internationalen Güterverkehr unterwegs, oft für zeitkritische Güter mit engen Lieferfristen. Die unregulierte Arbeitszeit führte zu übermüdeten Fahrern und einem erhöhten Unfallrisiko - durch die Überwachung der Lenk-und Ruhezeiten soll dem entgegengewirkt werden. Zudem entstand durch das Einsetzen solcher Transporter ein Wettbewerbsvorteil gegenüber regulierten LKW-Speditionen, die bereits seit langem Fahrtenschreiber nutzen und diesen Vorschriften unterliegen.
Diese Änderungen sind Teil des EU-Mobilitätspakets, das innerhalb des Transportsektors die Arbeitsbedingungen verbessern und einen fairen Wettbewerb sicherstellen soll.
Die Schweiz hat diese Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr übernommen und die Chauffeurenverordnung (ARV 1) angepasst.