NT-Jahresausblick 2024
von Beat Weisskopf - Nord-Transport AG
Wir befinden uns schon bald im letzten Quartal 2023 und nähern uns in grossen Schritten dem kommenden Jahr. Auf Anfang 2024 werden wir mit vielen Neuerungen konfrontiert - auf einige möchten wir nachstehend eingehen.
Wegfall der Industriezölle in der Schweiz
Nach einer längeren Vorbereitungszeit tritt die Aufhebung der Zölle auf Industrieprodukte per 01.01.2024 in Kraft. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit Waren der Kapitel 25-97 des Schweizer Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, welche in die Agrarprodukte klassifiziert werden. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte direkt der Internetseite des SECO.
Unsere Empfehlung ist, dass Sie von Ihren Lieferanten trotz des Wegfalls der Industriezölle, weiterhin präferenzielle Dokumente verlangen – Ausnahme: Güter, bei welchen zum Zeitpunkt der Einfuhr mit Sicherheit feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben.
DaziT des BAZG (Digitalisierungs- und Transformationsprogramm des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit)
Die digitale Transformation des BAZG schreitet weiter in grossen Schritten voran. Bereits in den letzten Jahren sind wir stetig mit Änderungen in unter anderem der Prozesse (Ablauforganisation) und der Struktur (Aufbauorganisation) des BAZG konfrontiert worden und mussten uns diesen neuen Strukturen anpassen – dies wird auch im nächsten Jahr weitergehen. Das «à jour bleiben» und mithalten mit diesen diversen, teilweise auch kurzfristigen Neuerungen, bindet bei uns Mitarbeiterressourcen und ist kostenintensiv. So müssen, unter anderem, neue Zollsysteme aufgebaut und integriert werden. Grosse Neuerungen stehen innerhalb des sogenannten Passar an. Passar ist das neue Warenverkehrssystem des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren.
Es wurde ab Juni 2023 in Betrieb genommen und soll in mehreren Etappen die bisherigen Frachtanwendungen NCTS (Neues Computerisiertes Transitsystem) und E-Dec schrittweise ablösen. Alle Prozesse im Zusammenhang mit der Durchfuhr, der Ausfuhr, der Einfuhr, den Spezialverzollungen sowie die Erhebung weiterer Abgaben sollen bis Ende 2026 vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert sein. Aufgrund der Komplexität dieser Systeme, musste das BAZG den Zeitplan der Einführung von Teilprozessen allerdings bereits mehrfach nach hinten verschieben. Den aktuellen Zeitplan der etappierten Umstellung entnehmen Sie bitte direkt der Internetseite des BAZG. Welche Systemwechsel wir wann vornehmen, werden wir Ihnen selbstverständlich jeweils frühzeitig mitteilen.
Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuersätze
Als Folge der Abstimmung vom 25.09.2022 wird der Schweizer Mehrwertsteuer-Normalsatz von bisher 7.7% auf neu 8.1% angehoben - der reduzierte Satz wird von bisher 2.5% auf neu 2.6% steigen.
Schweizerische Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Nach der Genehmigung durch die grosse Kammer im Dezember 2022, hat am 28.02.2023 auch die kleine Kammer einer Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes zugestimmt. Die beiden Räte gaben damit 515 Millionen Franken zur Anpassung in den nächsten zehn Jahren frei. Das bisherige Erhebungssystem erreicht im Jahr 2024 sein technisches Ende und muss deshalb modernisiert werden. Das nur in der Schweiz und Liechtenstein zugelassene System soll zudem an EU-Standards angepasst werden.
Was ebenfalls im Raum steht, ist eine Erhöhung der LSVA auf Anfang 2024. Angekündigt wurde ein Teuerungszuschlag auf allen Tarifen in der Höhe von ca. 5% - zusammengesetzt aus der Teuerung Jahr 2022 (2.8%) und Jahr 2023 (2.3%). Wir werden diese Entwicklung natürlich weiterverfolgen, bestimmt sie doch auch unsere Preiskalkulationen für Transporte im 2024.
Erhöhung deutsche LKW-Maut
Nachdem bereits auf 01.01.2023 eine Tarifanpassung der deutschen Maut stattgefunden hat, wird diese aller Voraussicht nach erneut deutlich erhöht. Ab dem 01.12.2023 werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die LKW-Maut wird folglich ein CO2 Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von Euro 200.-- fällig. Dies bedeutet konkret, dass für alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7.5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoss hinzugerechnet wird. Dies führt zu einer annähernden Verdoppelung der bisherigen Strassengebühr für Diesel-LKW. Weiter sollen ab 01.07.2024 auch alle Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5 Tonnen mautpflichtig werden (Ausnahme: Handwerksbetriebe). Solche sprunghaften Kostenerhöhungen belasten die Fuhrunternehmer und Speditionsdienstleister stark und müssen wohl in Zukunft auf die Auftraggeber umgelegt werden.
Beat Weisskopf
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